Durch das SHZM sollen an den schweizerischen Musikhochschulen die Lehre und Forschung im musikphysiologischen Bereich unterstützt und weiterentwickelt werden, indem z. B. mehrere Schulen bei grösseren Projekten zusammen arbeiten. In diese bereits seit 2002 laufende Kooperation werden u. a. die Universitäten Lausanne und Zürich, die ETH Zürich sowie weitere Forschungsinstitutionen im In- und Ausland mit einbezogen.
Das SHZM unterstützt ein von Dozierenden mehrerer Musikhochschulen gemeinsam gestaltetes Weiterbildungsstudium in Musikphysiologie mit den neuen Zertifikatslehrgängen CAS, DAS und dem Master of Advanced Studies (MAS). Dieses ist als berufsbegleitende Studienmöglichkeit im Rahmen des Bologna-Reform-Prozesses entstanden und wird bisher von der Zürcher Hochschule der Künste organisatorisch betreut. Die Absolvent(inn)en des DAS und MAS gehören inzwischen zum Dozierenden-Pool, aus dem heraus Musikinstitutionen ihre Referent(inn)en für Weiterbildungen auswählen. Diverse Musikschulen und Musikhochschulen haben bereits musikphysiologische Lehr- und Beratungsdeputate mit Absolvent(inn)en dieser Weiterbildung in ihrem Curriculum verankert. Seit der Gründung des SHZM werden an diversen Musikhochschulen bereits zahlreiche gut besuchte Fortbildungsveranstaltungen mit international bekannten Referentinnen und Referenten durchgeführt. Diese sind für Studierende, Dozierende und Weiterbildungs-Teilnehmende offen und werden schweizweit ausgeschrieben. Die Abstracts zu diesen Veranstaltungen sind auf dieser Homepage zu finden.
Die bereits bestehende Zusammenarbeit der schweizerischen Musikhochschulen wird durch einen offiziell bewilligten wechselseitigen Zugang der Studierenden und Dozierenden zu den Sprechstunden und Lehrangeboten der jeweiligen Fachbereiche zunehmend intensiviert und hat auch international eine Vorbildfunktion übernommen. Der Aufbau von weiteren musikphysiologischen Lehrangeboten an allen Musikhochschulen der Schweiz wird ein Schwerpunkt der Arbeit des SHZM bleiben. Dabei sollen zunehmend die jeweils vor Ort verfügbaren Bewegungslehrer(innen), Therapeut(inn)en und Ärzt(inn)e(n) einbezogen werden.